Kabelbrandstifter


Angefeilte Hohl- oder Flachköpfe im gediegenen Vollmantel, abgefeuert auf ein dahindämmerndes Samstagabendpublikum in Erwartung des finalen Rettungsfangschusses, sind ein klarer Verstoß gegen „Genfer Konvention“ und „Haager Landrecht“. Strafverschärfend kommt hinzu, dass die Serienknaller dann teilweise auch noch grausam verstümmelt sind, um ins Sendeschema zu passen.
Ein Anzeigenmotiv in „Der Spiegel Nr. 26/09 S. 120 und Stern Nr. 27/09 S. 127“ von atemberaubender Gedankenlosigkeit: als hätte es nie eine Diskussion um eine Sicherungsverwahrung von Schusswaffen und vor allem der dazu passenden Munition gegeben. Wenn der nächste Amokschütze an einer deutschen Schule demnächst die Projektile nach diesem Vorbild etwas tuned, um die Fanalwirkung ordentlich zu steigern und den Reinigungsdienst richtig zu fordern, wird das sicherlich nicht kausal und gerichtsverwertbar in einen Zusammenhang mit dieser Anzeige zu bringen sein.
Es gibt erheblich krassere Anschauungsobjekte für die akkurate Durchführung eines Massakers wie insbesondere die detaillierte Darstellung vergangener Fälle, wobei die nach Erlösung heischende gequälte Seele die Läuterung vor allem in der akribischen Vorbereitung findet und der Vorstellung den Schrecken, den die Vorgänger verbreitet haben, noch weit übertreffen zu können. Dafür dürfte kaum etwas geeigneter sein, als in aller Seelenruhe den Kugeln in Pappis Hobbykeller den entsprechenden Schliff zu geben.
Der gemeine Spiegel- und Sternleser wird von der zuständigen Mediaplanung sicherlich für hinreichend fähig gehalten, den im Streitfall ironisch gemeinten Unterton dieser Anzeige deutlich erkannt haben zu können.
Reihenweise Fahrkarten
Der „Deutsche Werberat“ darf also ganz beruhigt und geschlossen in den Fronturlaub fahren.
Dümmer geht`s immer!
Neue Folgen, neue Serien, neue Tat!
echt kriminell.